Inspektion gemäß VDI 6200

Wir unterstützen Sie gerne bei der Erhaltung und Prüfung Ihrer Hochbauten.

Im Gegensatz zur Bauwerksprüfung bei Ingenieurbauwerken im Zuge von Straßen und Wegen, der mit der DIN 1076 seit 1930 eine stetig weiterentwickelte allgemein anerkannte Regel der Technik zur Verfügung steht, sind die Richtlinien für die Bauwerksprüfung im Hochbau erst vor wenigen Jahren entstanden, obwohl wiederkehrende Prüfungen die Dokumentation des Bauzustands und die rechtzeitige Durchführung von Maßnahmen zur Sicherung von Stand- und Verkehrssicherheit bewirken. Die wiederkehrende Bauwerksprüfung führen zu rechtlich, technisch, ökonomisch und ökologisch sinnvollem und effizientem Handeln.

Als Folge einer Diskussion über die Notwendigkeit einer erhöhten Überwachung oder technischen Prüfung der Tragwerke unserer öffentlichen und privaten Hochbauten nach den tragischen Bauwerkseinstürzen im In- und Ausland, wurden im Jahr 2006 von der Bauministerkonferenz der Länder, der ARGEBAU, die „Hinweise für die Überprüfung der Standsicherheit von baulichen Anlagen durch den Eigentümer / Verfügungsberechtigten“ (ARGEBAU 2006) als Anlage zur Musterbauordnung verabschiedet. Diese wurden zu einem wichtigen Leitfaden für Immobilienbesitzer und bildeten die Grundlage der 2010 veröffentlichten VDI-Richtlinie 6200 (VDI 2010). Die VDI-Richtlinie (Standsicherheit von Bauwerken Regelmäßige Überprüfungen) vertieft und ergänzt die Hinweise der ARGEBAU durch Integration zusätzlicher statisch-konstruktiver Merkmale, sowie durch technische Erläuterungen und Hilfsmittel zur Beurteilung der Standsicherheit von Hochbauten. Die VDI 6200 richtet sich sowohl an Eigentümer und Verfügungsberechtigte, als auch an die beteiligten Fachleute, wie Ingenieure und Architekten, Bauabteilungen von Unternehmen und öffentliche Bauherren.

Rechtlicher Hintergrund

Bauwerke sind nach §3 der Musterbauordnung (MBO) bzw. der jeweiligen Landesbauordnungen so instand zu halten, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Leben, Gesundheit und die natürlichen Lebensgrundlagen nicht gefährdet werden. Hieraus resultiert die Verpflichtung zur Gefahrenabwehr und zur Sicherstellung einer ausreichenden Standsicherheit während der gesamten Lebensdauer der baulichen Anlage. Weiter ergibt sich aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) nach § 823 und §836 bis 838 unter Androhung der Schadensersatzpflicht für den Eigentümer bzw. Verfügungsberechtigten die Verpflichtung, ein Bauwerk so instand zu halten, dass deren Benutzer nicht gefährdet werden dürfen. Somit liegt die Verantwortung für die ordnungsgemäße Instandhaltung und die Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit beim Eigentümer oder Verfügungsberechtigten eines Bauwerks.

 

Auf dem Gebiet der statischen Begehungen/Inspektionen gemäß VDI 6200 stehen wir Ihnen mit unserer Fachexpertise zur Seite:

  • Erstellung der Bauwerksbücher gemäß VDI 6200 Anlage B
  • Begehungen gemäß VDI 6200
  • Inspektionen gemäß VDI 6200
  • Sonderprüfungen aus besonderem Anlass (z.B. nach Hochwasser, Bränden etc.)
  • Erstellung der Prüfberichte gemäß VDI 6200

Als zuverlässiger und kompetenter Partner an Ihrer Seite unterstützen wir Sie gerne bei den oben genannten Aufgaben.